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Replikanten |
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Unter dem Stichwort "Replikant" bezeichnet man einen genetisch konstruierten, unfruchtbaren Menschen, der für die Zwecke der Arbeitsverrichtung gezüchtet wird. Beim Entstehungsprozess durfte dabei aufgrund gesetzlicher Vorlagen die menschliche DNA nicht als Basis genommen werden, wodurch sich zum Einen der Begriff "genetisch konstruiert", zum Anderen die relativ späte Schaffung eines Replikanten erst im Jahr 2155 erklärt. Diese hatte äußerst scharfe Reaktionen sowohl von den unterschiedlichen Religionen als auch von mehreren Menschenrechtsorganisationen zur Folge. Während jedoch die erste Gruppe den Gedanken an der Erschaffung eines "Superhumanoiden" als Gotteslästerung verurteilte, war die Ablehnung der zweiten Gruppe darin begründet, dass diesen "genetischen Konstruktionen" oder auch "Replikationen" keinerlei Menschenrechte zugesprochen wurden. Als Begründung der Konzerne hierfür diente das Argument, dass es sich aufgrund des Entstehungsprozesses bei den Replikationen um technische Produkte und nicht um Menschen im eigentlichen Sinne handele. Dazu kam, dass ursprünglich Replikanten nur mit einer so eben für ihre Dienste ausreichende Intelligenz gezüchtet wurden, um eventuelle Aufstände erst gar nicht entstehen zu lassen. Hierdurch war der Ausbeutung der Replikanten praktisch keine Grenze gesetzt. Vor dem Erhalt der eingeschränkten Unionsbürgerschaft waren Replikanten vollkommen rechtlos. Sie besaßen in der Regel keine Beschränkung der Arbeitszeit, keine Entlohnung und auch nicht die Freiheiten, sich beliebig bewegen zu dürfen, ihre Meinung zu äußern oder gar den Beruf zu wechseln. Sie hatten kein Recht auf Eigentum, Bildung, menschenwürdige Behandlung oder Leben. Der "Erfolg" der später doch eintretenden Replikantenaufstände von 2186 bis 2201 konnte alleine dadurch geschehen, dass auch Replikanten für anspruchsvollere Tätigkeiten geschaffen wurden, die über kompliziertere Hirnfunktionen verfügen mussten. Diese waren meistens die Rädelsführer der Unruhen. Durch das Replikantengesetz von 2202 wird es inzwischen für Replikanten als unwürdig angesehen, mit einer zu geringen Intelligenz gezüchtet worden zu sein. Daher ist es verboten, Replikanten mit zu niedriger Intelligenz zu züchten, woran sich die Konzerne zumindest offiziell halten. Das Gesetz macht hierbei keine technischen Angaben; jedoch soll ein Replikant in der Lage sein, analytisch zu denken, Emotionen spüren zu können und abstrakte Sachverhalte verstehen zu können. Beim sozialen Status muss man bei Replikanten zwischen den sogenannten freien und den dienenden Replikanten unterscheiden. Freie Replikanten besitzen Großzügigkeiten, die fast an die Rechte eines gewöhnlichen Unionsbürgers heranreichen. Die einzige Einschränkung, der ein freier Replikant unterliegt, besteht in seiner Unfruchtbarkeit: Replikanten werden heutzutage immer noch so gezüchtet, dass sie auf natürlichem Wege keine Nachkommen zeugen kann. Neben der Tatsache, dass dies den genetischen Konstruktionsprozess verbilligt, stellt dies vor allem eine Sicherheitsmaßnahme dar, da die Mischung von künstlicher mit künstlicher oder natürlicher DNA in Laborprozessen zu unberechenbaren Erbkrankheiten geführt hat, die in einigen Experimenten nach wenigen Generationen unvermittelt ausbrachen und zur Ausrottung der kompletten Population geführt haben. Daher ist verständlich, dass den Replikanten jede Form von natürlicher Reproduktion untersagt ist, und jede Organisation, die dies beabsichtigt, strengstens verboten ist. Trotzdem ist es freien Replikanten gestattet, Ehen sowohl mit anderen freien Replikanten als auch mit normalen Menschen einzugehen. Gerade letzteres wird aber von der Bevölkerung gemieden. Trotz der rechtlichen Nähe von freien Replikanten zu vollwertigen Unionsbürgern gibt es natürlich immer noch Vorbehalte der normalen Bevölkerung gegenüber den Replikanten. Der gewöhnliche Bürger geht ihnen meist bewusst aus dem Weg und versucht sie, sofern er mit ihnen nicht gerade geschäftlich verwickelt ist, zu meiden. Hierbei spielt die Stigmatisierung der Replikanten eine Ausschlag gebende Rolle: Jedem Replikanten ist eine unveränderliche Firmentätowierung an der linken Schläfe zu Eigen. Die Änderung dieser Tätowierung bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist auf den ersten Blick nur schwer zu erkennen; in der Regel meiden oder verachten normale Menschen aber Replikanten beider Stände gleichermaßen, egal ob frei oder dienend. Gelegentlich kommt es auch zu gewalttätigen Ausschreitungen, und leider verhält sich auch die Polizei nicht immer neutral, da Replikanten unberechtigterweise tendenziell als Kriminelle verschrien sind. Meistens ist man als Replikant zuerst einmal dienend, das heißt unfrei. In diesem Fall unterliegt man wesentlich größeren Einschränkungen. Zunächst ist man ab dem Tage der Aktivierung seiner Dienstperson (je nach Geschlecht auch als Dienstherr oder Dienstdame bezeichnet) 25 irdische Jahre zum Dienst verpflichtet. Häufig bezeichnet man die Dienstperson auch als Besitzer oder Eigentümer. Diese Bezeichnungen sind aber nicht ganz korrekt, da zwar ein Replikant gekauft wird und auch weiterverkauft werden kann, der Handlungsspielraum des Besitzers jedoch gegenüber dem Replikant durch die Menschenrechte und das Replikantengesetz beschränkt ist. Beim Besitzer kann es sich natürlich auch um einen Konzern oder einer anderen rechtlichen Person handeln. Für den Dienst gelten bestimmte Grenzen: So darf er pro Tag in der Regel maximal 10 Stunden betragen, wobei allerdings Überstunden durch Freizeit ausgeglichen werden können, um diese Grenze bei Bedarf etwas fließender zu gestalten. Diese Freizeit muss innerhalb von drei Monaten von der Dienstperson gewährt werden. Außerdem hat ein dienender Replikant Anspruch auf mindestens 70 freie Tage im Jahr und darf maximal zehn Tage in Folge arbeiten. Zusätzlich muss er für seine Arbeit entlohnt werden, und zwar mit den üblichen Sozialleistungen sowie zusätzlich einem Minimalsatz von 80 Elcut pro Monat. Häufig liegen die tatsächlichen Leistungen, die an Replikanten geleistet werden, über den hier genannten, auch wenn sie weit von denen der menschlichen Arbeitskräfte entfernt sind. Ausgaben für zusätzliche Krankenversicherungen fallen nicht an, da diese auf die Dienstzeit des Replikanten beim Hersteller im Kaufpreis enthalten ist. Während der Dienstzeit erhält ein Replikant jedoch keinerlei Sozialleistungen von der UTC, da entsprechende Gutscheine im Lohn des Replikanten enthalten sind. Während der Dienstzeit muss der Besitzer dem Replikanten gestatten, für die Stillung seiner Grund-bedürfnisse nach Nahrung, Kleidung, Wohnung und ärztlicher Betreuung aufkommen zu können. Sobald der Dienst abgearbeitet wurde, ist der Replikant frei. Ein Besitzer kann den Dienst auch mit einer vierwöchigen Frist vorzeitig aufkündigen; er muss jedoch in diesem Falle die Hälfte der noch auszustehenden Zahlungen und Sozialleistungen als Entlassungsgeld erbringen. In diesem Fall erhält der Replikant vor Ablauf der 25 Dienstjahre den Status "frei". Manchmal ermöglichen Dienst-personen ihren Replikanten auch das "Freikaufen". Dies ist ein gewöhnlicher Aufkündigungsvertrag, bei dem der Replikant einen Preis für seine Freiheit zu zahlen hat, welcher von dem Entlassungsgeld abgezogen wird. Dieser Preis darf nach dem Replikantengesetz nicht über dem Entlassungsgeld liegen. Außerdem muss hierfür bereits die Hälfte der Dienstzeit bereits abgelaufen sein, da ansonsten der Staat den Replikanten durch die Sozialbeiträge zu sehr mitfinanzieren würde. Sonderregeln existieren natürlich für das Militär und das Polizeiwesen, die beide unter staatlicher Obhut liegen. Bei den Rechten existieren ebenfalls einige Einschränkungen. Ein unfreier Replikant besitzt im Vergleich zum freien zusätzlich nicht die Rechte der freien Meinungsäußerung, Freizügigkeit (freie Wahl von Wohn- und Aufenthaltsort), die öffentliche Ausübung von Religion oder Gedankengut, und natürlich das Recht der freien Berufswahl. Beabsichtigt ein Replikant eine Tat, in die in eine dieser Rechte fällt, muss er seinen Besitzer um Erlaubnis bitten. Zusätzlich ist einem Bediensteten das Wahlrecht versagt sowie das Recht, mit anderen Replikanten Vereine zu gründen oder Versammlungen jeglicher Art durchzuführen. Die Ehegründung ist unfreien Replikanten vollständig untersagt. Auf der anderen Seite ist der Dienstherr ebenfalls für Straftaten eines Replikanten verantwortlich und wird, wenn auch wesentlich geringer, ebenfalls zur Rechenschaft gezogen. Erst wenn als Ursache der Straftat ein offensichtlicher genetischer Defekt oder fehlerhafte Erfahrungsimplantation des Replikanten bekannt ist, ist nicht der Besitzer, sondern der produzierende Konzern strafbar. Strafen für Replikanten bestehen üblicherweise in der Umprogrammierung der Gehirnmuster; ein Strafvollzug, der bei Menschen wegen der latenten Gefahren der Prozedur nicht durchgeführt wird. Es existieren in der Union insgesamt drei grobe Klassen von Replikanten, bzw. drei große Arbeitsgebiete, für die Replikanten speziell gezüchtet werden. Innerhalb dieser Klassen existiert allerdings häufig eine große Bandbreite an sekundären Merkmalen, wodurch Replikanten einer Klasse alles andere als gleich aussehen. Auch existieren natürlich aufgrund der Vielschichtigkeit der Aufgabenmethoden Verschmelzungen zwischen den Klassen, bei denen es sich sowieso nur um eine inoffizielle Einteilung handelt. Allen Klassen ist ein sehr menschliches Aussehen gemein; Züchtungen, die sich vom humanoiden Konzept entfernen, existieren offiziell nicht, obwohl einigen Gerüchten zufolge sowohl vereinzelt mit tierischen Genen als auch mit exobiologischen Genen von Fremdrassen experimentiert worden sein soll - im zivilen Bereich eine sehr schwere Straftat. Die erste Klasse wird durch die so genannten Kampfreplikanten gebildet. Sie zeichnet sich durch einen muskulären Körperbau, eine Körpergröße von 1,90 bis 2,30, aber auch durch ein nicht ganz so entwickeltes Gehirn aus, um die Produktion nicht unnötig zu verteuern. Sie sind dadurch nicht besonders für geistige Höchstleistungen wie Forschung und Entwicklung geeignet, aber für ihren Dienst mehr als qualifiziert. Einsatzgebiete existieren neben dem Militär für Landungstruppen noch beim Polizeidienst und im Sicherungsdienst verschiedener Konzerne. Ihr Geschlecht ist tendenziell eher männlich. Die zweite Klasse umfasst die recht allgemein gehaltene Gruppe der Arbeitsreplikanten. Sie besitzen nur durchschnittlichen Körperbau, weisen aber häufig bessere kognitive Kapazitäten und außerdem feingliedrigere Hände auf. Hiermit sind diese Replikanten vor allem im technischen Bereich und zum Teil für die Forschung geeignet, wobei letzteres ein relativ junges Arbeitsgebiet für Replikanten darstellt. Für eher niedrige Tätigkeiten erhalten sie allerdings häufig einen stabileren Körperbau und ein weniger entwickeltes Gehirn, wodurch diese Replikanten wegen der geringeren Lizenzkosten von weniger leistungsfähigen Genen auch am günstigsten sind. Die dritte Klasse, die der Unterhaltungsreplikanten, wurde speziell für den Unterhaltungssektor entwickelt. Besondere Merkmale sind ein extrem ästethischer, athletischer und motorisch hochentwickelter Körperbau und ein perfektes Aussehen. Tendenziell ist ihr Geschlecht eher weiblich. Ihr Gehirn vor allem für soziale Interaktionen, motorische Koordination, Emotionen und Künste entwickelt, muss aber in bestimmten Bereichen auch kognitive Leistungen erbringen. Eingesetzt wird dieser Typus wie bereits erwähnt im Unterhaltungssektor, wo relativ viele von ihnen als Sänger, Virtuosen oder Tänzer beachtlichen sozialen Erfolg aufweisen können - einer der wenigen Bereiche, wo Replikanten weniger geächtet sind. Leider gibt es auch die Schattenseiten im Unterhaltungssektor, und viele dieser Replikanten müssen in Bordellen arbeiten und können vom beruflichen Erfolg nur träumen. Die Erschaffung eines Replikanten ist ein sehr aufwändiges und kostenintensives Unterfangen; daher verwundert es nicht, dass neben den gemeinsamen Hochsicherheitslaboren von der Raumflotte und allen anderen staatlichen Organisationen lediglich fünf Großkonzerne (Amdrine, Dream Technologies, Imagine, Lunastar und Neronos) über das technische Wissen, die teilweise lizenzrechtlich geschützten Genstämme und die wirtschaftlichen Möglichkeiten verfügen, um Replikanten in größeren Populationen erschaffen zu können. Teilweise sind auch andere Personengruppen und Konzerne durch rechtmäßigen Erwerb oder Spionage und Diebstahl in der Lage, in stark beschränktem Maß Replikanten anzufertigen; neben angeblich mehreren, nicht nachweisbaren Geheimprojekten verschiedener Großkonzerne sollen auch einige Piratengruppen im Randbereich der Erschaffung mächtig sein, wenn auch nur mit mäßigem Erfolg - zum Leidwesen der dort erschaffenen Replikanten. Entsprechende Replikanten besitzen häufig auch keine Firmentätowierung, sind in der Regel nicht einmal offizielle Bürger der Union und haben auf Grund ihrer Lage nicht einmal die Möglichkeit, ihre Rechte einzuklagen.
Die Erschaffung eines Replikanten läuft in drei Phasen ab. In der ersten Phase werden die benötigten Genstämme entsprechend der gewünschten Eigenschaften des zukünftigen Replikanten ausgesucht und zu einer vollständigen DNA zusammengesetzt und dabei durch Variation sekundärer Merkmale wie z.B. Haarfarbe, Gesichtsform oder Stimme individualisiert. Dieser Schritt ist mit dem Entscheidungsprozess des Auftraggebers eng verbunden und benötigt abgesehen davon nur wenige Tage. In der zweiten Phase, der Replizierung, wird die DNA in eine Stammzelle eingeführt, aus der mit Hilfe von Alters- und Wachstumsbeschleunigern ein kompletter menschlicher Körper gezüchtet wird. Bis der Replikant sein biologisches Anfangsalter von etwa 20 bis 30 Jahren je nach Wunsch des Auftraggebers erreicht hat, vergehen sechs bis sieben Monate. Nach fünf Monaten ist allerdings das Gehirn bereits soweit entwickelt, das zeitgleich die dritte Phase der Programmierung und Erfahrungsimplantation eingeleitet werden. In dieser Phase, die nach Abschluss der Replizierung noch mindestens vier bis acht Monate andauert, wird das Gehirn durch intensive Stimulation so beeinflusst, dass der Replikant auf seine zukünftige Tätigkeiten optimal vorbereitet wird, seine Persönlichkeit und seinen Charakter verliehen bekommt sowie eine individuelle Note erhält. Erst nach Ablauf dieser Phase erlangt ein Replikant sein Bewusstsein, er wird "aktiviert". Außerdem findet in dieser Phase noch die emotionale Bindung des Replikanten an den Auftraggeber statt, wodurch neue Replikanten ihrer Dienstperson bis in den Tod loyal ergeben sind. Diese Bindung ist allerdings von emotionaler Natur und kann durch häufige Demütigung oder Misshandlung mit der Zeit abgeschwächt oder gar vollständig aufgehoben werden. Eine umstrittene aber legale Praxis ist außerdem die Endorphinleitung. Hierbei wird die Hirnanhangdrüse so mit dem Großhirn gekoppelt, dass jedesmal, wenn der Replikant bewusst seiner Dienstperson einen Dienst erweist, von der Hirnanhangdrüse Endorphine verstärkt ausgeschüttet werden. Gerade eine schlechte Dosierung der Endorphine, die als Motivator für den Replikanten dienen sollen, hat schon häufig dazu geführt, dass sich Replikanten zu Tode gearbeitet und dies noch als lustvoll empfunden haben. Replikanten, die solche Probleme nicht besitzen und auch anderswertig ihre Lebenserwartung nicht künstlich verkürzen, besitzen eine biologische Lebenserwartung von etwa 70 Jahren, leben also etwas kürzer als normale Menschen. Berücksichtigt man, dass es sich dabei um durchschnittlich 45 tatsächlich erlebte Jahre handelt, ist das Leben eines Replikanten doch als relativ kurz zu bezeichnen. Kürzere Lebenserwartungen sind zwar technisch möglich, sind jedoch per Replikantengesetz verboten.
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